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BILLIG BAUEN = TEUER UNTERHALTEN !



(Bau-)Verträge zur schlüsselfertigen Herstellung von Immobilien



Immer öfter werden schlüsselfertige Immobilien angeboten, bei denen erst nach Durchsicht der Vertragsentwürfe klar wird, dass es sich nicht um das klassische Bauträgerpaket handelt. Statt dessen werden Grundstückskaufvertrag und (Bau-)Werkvertrag so verknüpft, dass der Käufer alle Bauherrenrisiken – auch das Kostenrisiko – trägt.

Dabei scheinen die vermeintlichen Gesamtkosten zwar auf den ersten Blick meist günstig. Ist aber der in der Regel schon kurz nach Abschluss des Kaufvertrages fällige Kaufpreis für das Grundstück überhöht, bleibt für das eigentliche Bauvorhaben nicht mehr genug Geld. Dies führt zu Einbußen bei der Qualität der Bauleistungen und / oder im Extremfall zur Insolvenz des (Bau-)Unternehmers. Unter solchen Voraussetzungen einen anderen (Bau-)Unternehmer zu finden, der das (Bau-)Vorhaben fertig stellt, ist mit viel Ärger und mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.


Besonders riskant ist dies, wenn es dabei nicht nur um das eigene Einfamilienhaus geht, sondern um ein Teil einer nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilten Immobilie, also zum Beispiel eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In den einzelnen Verträgen fehlen nämlich meist die übergeordneten, das Gemeinschaftseigentum betreffenden Regelungen.



Expertenrat hilft Ihnen, solche Risiken zu erkennen und zu vermeiden.